Das Sportministerium hat angekündigt, dass der Trainingsbetrieb im Fußball in Österreich ab Freitag (15. Mai) für alle Beteiligten auf freiwilliger Basis – und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – wieder hochgefahren werden kann. Damit wären erstmals seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wieder Kleingruppentrainings auch für alle Landesverbands-Vereine in Österreich möglich.
Bedingung dafür ist die dementsprechende Verordnung der Bundesregierung, deren Veröffentlichung spätestens für 14. Mai erwartet wird. Darin enthalten: Notwendige Einschränkungen, die eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindern sollen, und weitere Vorgaben, wie etwa die maximale Größe der Trainingsgruppen.
Der ÖFB hat gemeinsam mit den Landesverbänden 11 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die die Vereine bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unterstützen sollen. Dabei steht natürlich die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen auf unseren Fußballplätzen an oberster Stelle.
Neben den 11 Handlungsempfehlungen, die eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Sportdirektor Peter Schöttel und Mag. Klaus Mitterdorfer ausgearbeitet hat, wurden von der Direktion Sport des ÖFB als Anregung auch mehrere Übungskataloge und einen Teamwettbewerb erstellt. Diese sollen veranschaulichen, wie ein abwechslungsreiches und sinnvolles Training trotz aller Einschränkungen in der Zeit möglich sein kann.
Weitere Schritte bis hin zum “normalen Trainings- und Spielbetrieb” könnten bereits in den nächsten Wochen folgen. Bis es so weit ist, müssen jedoch die nun geltenden Handlungsempfehlungen eingehalten und regelmäßig überprüft werden.
1) Es gilt, einen Mindestabstand von zwei Metern zu unseren Mitmenschen einzuhalten. Umarmen und Händeschütteln zur Begrüßung sind daher unbedingt zu unterlassen.
2) Von größter Bedeutung ist die Einhaltung strenger Hygienestandards. Diese umfassen das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und direkt nach dem Training. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies – wie bekannt – ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Weiters sollte spucken und Nase putzen auf dem Trainingsplatz vermieden werden. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zu Hause aufgefüllte Trinkflasche, Handtücher) und auf keinen Fall geteilt werden.
3) Spieler/-innen bzw. Trainer/-innen, die sich krank fühlen, dürfen nicht am Training teilnehmen und sollen sofort einen Arzt/Ärztin kontaktieren und den/die zuständige/n Trainer/-in bzw. den Verein informieren. Daher ist es auch wichtig, bei allen am Training beteiligten Personen vorab den Gesundheitszustand zu erfragen. Hilfestellungen darüber hinaus bietet vor allem die Gesundheitshotline 1450 bzw. der/die zuständige Amtsarzt/-ärztin im Bezirk (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat).
Allgemeine Handlungsempfehlungen
Was ist bei der Organisation des Trainings zur berücksichtigen?
4. In der Trainingsorganisation muss es gelingen, den angesprochenen 2m-Abstand einzuhalten.
5. Umkleidekabinen dürfen aufgrund der vorher angeführten Gründe aktuell leider nicht verwendet werden. Daher ist zu empfehlen, dass die Spieler/-innen bereits in Trainingsbekleidung zum vereinbarten Zeitpunkt zum Training kommen und nach dem Training das Sportgelände umgehend wieder verlassen. Die Körperpflege erfolgt zuhause. Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken am Sportplatz muss sichergestellt sein.
6. Zuschauer/-innen sind beim Training aktuell nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern es jedoch für die Trainings-Gesamtorganisation erforderlich ist, dürfen im Kinderfußball (bis inkl. U12) Begleitpersonen unterstützend am Trainingsgelände anwesend sein. Für diese Personen gelten ebenfalls die dort getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.
7. Die Umsetzung und verantwortungsvolle Weitergabe der Handlungsempfehlungen an alle am Trainingsgelände betroffenen Personen (insbesondere Spieler/-innen und Trainer/-innen) liegt beim jeweiligen Verein, der das Training organisiert. Es wird empfohlen, die Handlungsempfehlungen gut sichtbar auf dem Sportgelände auszuhängen und alle Beteiligten darüber aufzuklären und zu informieren. Für eine gemeinsame Nutzung des Sportgeländes durch mehrere Vereine/Gruppen sollte frühzeitig eine organisatorische Vereinbarung getroffen werden.
8. Das Training ab dem 15.05.2020 kann für alle Akteure natürlich nur auf Freiwilligkeit, eigene Gefahr sowie unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben basieren.
Spezifische Handlungsempfehlungen für das Training
Was gilt es während des Trainings zu beachten?
9. Der Organisationsrahmen des Trainings ist so zu wählen, dass der Mindestabstand immer eingehalten werden kann (das gilt auch für Besprechungen am Platz bzw. das Coaching während des Trainings). Eine Platzhälfte soll dabei von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden (bezüglich der Größe der Trainingsgruppe müssen die behördlichen Vorgaben eingehalten werden). Dazu gehört auch eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
10. Die Regelung des Mindestabstands gibt die Auswahl der Trainingsinhalte vor. Bis auf weiteres sind daher Spiel- und Übungsformen mit Körperkontakt nicht erlaubt.
11. Die Trainer/Betreuer/-innen klären über die Handlungsempfehlungen auf und unterstützen alle Beteiligten bei der Umsetzung. Die Organisation der Trainingsutensilien (Her-, Um-, und Wegräumen) soll vor, während und nach dem Training ebenfalls von den Trainer/Betreuer/-innen oder Vereinsorganen abgewickelt werden.